Bildung für Verantwortung – das ist die Mission der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, der sie in Lehre, Forschung und Transfer verpflichtet ist. An beiden Standorten studieren rund 5.100 junge Menschen in über 30 Studiengängen in den Bereichen Wirtschaft, Planung, Umwelt, Gesundheit, Recht und Künstlerische Therapien. Wir freuen uns auf Persönlichkeiten, die junge Menschen dafür begeistern, nachhaltig zu handeln, zukunftsfähig zu denken und die Herausforderungen der Gesellschaft als Chance zu sehen.
Im Vordergrund Ihrer Tätigkeit steht die akademische Bildung junger Menschen: Sie vermitteln Fachwissen, wecken Neugier und stillen Wissensdurst. Die Hochschule unterstützt Sie darin mit innovativen Lehrmethoden und hochschuldidaktischen Angeboten.
Ihre bisherigen Erfahrungen und Kontakte sind an der HfWU willkommen. Unsere Hochschule sieht sich als Partner der regionalen Wirtschaft. Die praxisorientierte Lehre und anwendungsbezogene Forschung sind ihr Markenzeichen.
In der Fakultät Umwelt Gestaltung Therapie am Standort Nürtingen besetzen wir zum Wintersemester 2026/27 eine
W2-Professur für Kunst und Kunsttherapie
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit (w/m/d) mit ausgewiesener künstlerischer und kunsttherapeutischer Expertise. Sie verfügen über fundierte Fachkenntnisse, Praxiserfahrung und Kompetenzen in beiden Lehrbereichen sowie ein ausgesprochenes Interesse an künstlerischer und wissenschaftlicher Kooperation in Lehre und Forschung. Sie bringen Freude an der Arbeit in einem interdisziplinären Team mit und möchten die Zukunft der künstlerisch-therapeutischen Studiengänge unserer Hochschule aktiv mitgestalten. Sie sind in der Lage, den Studierenden der Kunsttherapie die Kunst als Basis ihrer Disziplin lebendig, individuell und zeitgemäß zu vermitteln. Die Lehre umfasst u.a. die künstlerische Ausbildung der Studierenden sowie Theorie und Praxis der Kunsttherapie in unterschiedlichen Kontexten.
Wir möchten Sie gerne kennenlernen, wenn Sie folgende Einstellungsvoraussetzungen mitbringen (vgl. § 47 LHG-BW):
• ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Bildender Kunst und ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Kunsttherapie
(wobei in einem der beiden Bereiche eine äquivalente Qualifikation nachgewiesen werden kann),
• eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen
wird, oder die besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit, die durch entsprechende künstlerische Praxis und Aus-
stellungstätigkeit nachgewiesen wird,
• eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Praxis nach dem Hochschulstudium, von der mindestens drei Jahre
außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen,
• pädagogische Eignung und das persönliche Interesse an der Verbindung von engagierter Lehre, angewandter Forschung
und Kunst, darzulegen in einer Probevorlesung,
• und die Bereitschaft, sich in der Selbstverwaltung der Hochschule zu engagieren und den Lebensmittelpunkt in die Nähe der
Hochschule zu verlegen
Die HfWU unterstützt Sie mit zentralen Dienstleistungen und Einrichtungen: Das Kompetenzzentrum Lehre vermittelt innovative Lehrmethoden, das International Office fördert internationale Aktivitäten und das Institutszentrum für Angewandte Forschung der HfWU unterstützt Sie bei der Forschung und im Transfer mit der regionalen Wirtschaft und Gesellschaft.
Die HfWU trägt das Total-E-Quality Prädikat und ist der Charta „familiengerechte Hochschule“ beigetreten. Sie fördert die berufliche Gleichstellung und will vor allem im wissenschaftlichen Bereich den Frauenanteil erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und zur Pflege nach § 69 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG BW) möglich ist.
Erstberufungen in ein Professorenamt in Vollzeit erfolgen grundsätzlich zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe (Probezeit drei Jahre). Bei nachgewiesener Eignung erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. In ein Beamtenverhältnis kann in der Regel berufen werden, wer bei der Einstellung das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis mit entsprechender Probezeit.
Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen zu Ihrem beruflichen und wissenschaftlichen Werdegang bis spätestens zum 7. September 2025 ausschließlich hier auf unserem online-Bewerbungsportal. Bitte richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben an den Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen.
Bei inhaltlichen und fachlichen Fragen zur Stellenbeschreibung steht Ihnen Studiendekan Prof. Dr. Jürgen Fritsche (juergen.fritsche@hfwu.de) zur Verfügung.
Nach Abschluss des Berufungsverfahrens werden Ihre Bewerbungsunterlagen datenschutzgerecht gelöscht.